Wichtige Information für alle die in Karenzurlaub (auch Bildungskarenz) gehen.
Die Versicherung ist von Seiten der BVA für diesen Zeitraum unterbrochen und es besteht kein Leistungsanspruch.
Möglichkeiten der Weiterversicherung:
• Mitversicherung als Angehörige/r, wenn der Partner oder Gatte in der Krankenversicherung pflichtversichert ist.
• Für Studenten besteht die Möglichkeit der studentischen Selbstversicherung.
• Weiter versichern bei der BVA – die Kosten belaufen sich auf 7,65% des letzten beitragspflichtigen Monatsbezug (14 Mal pro Jahr)
Homepage der BVA >>>